Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Arbeitgeber alle
erforderlichen Maßnahmen, die den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten betreffen, durchführen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, sind:
Die an den Unternehmer gerichteten Aufgaben und Anforderungen, können auf befähigte Beschäftigte oder andere Personen übertragen werden (Pflichtenübertragung). Die Gesamtverantwortung der Aufsichts- und Kontrollpflicht, kann jedoch nicht delegiert werden.
Führungskräfte
Führungskräfte sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich grundsätzlich für den Arbeitsschutz und somit für die Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen alle Vorschriften, interne Anweisungen und Regeln befolgen. Außerdem müssen Beschäftigte (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) Gefahren und Mängel dem Arbeitgeber, den Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt melden.
Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung) ist in Betrieben, in denen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind vom Arbeitgeber einzurichten. Der ASA hat die Aufgabe, bei den im Unternehmen auftretenden Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er tritt vierteljährlich zusammen und setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Kontakt
Andreas Eberhardt
Alb Safety | Gothaer Weg 5 | 89547 Gerstetten
E-Mail: info@alb-safety.de