Prüfung von Anschlagmitteln


Anschlagmittel sind in Abständen, die vom Unternehmer nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden (BetrSichV §§ 10 und 11), durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und zu dokumentieren

Anschlagmittel sind z.B. Rundschlingen, Hebebänder, Seile, Schäkel, Wirbel, Ringschrauben etc. als Richtwert wird ein Turnus von min. 1x jährlich empfohlen.