Regelmäßig geprüfte Betriebsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit und bieten Mitarbeitern einen besseren Schutz vor Unfällen, die mitunter lebensgefährlich enden können. Auch deswegen schreibt die
Betriebssicherheitverordnung die wiederkehrende Prüfung von Maschinen, Anlagen vor.
Prüffristen
Regelmäßige Prüftermine stellen sicher, dass Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden können.
Ermittelt werden sie auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt
vor, dass die Ergebnisse einer Prüfung dokumentiert und aufbewahrt werden. Die Durchführung der Prüfung, hat durch eine befähigte Person zu erfolgen.
Befähigte Personen
"Befähigte Personen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen."