Anschlagmittel sind in Abständen, die vom Unternehmer nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden (BetrSichV §§ 10 und 11), durch eine befähigte
Person prüfen zu lassen und zu dokumentieren
Anschlagmittel sind z.B. Rundschlingen, Hebebänder, Seile, Schäkel, Wirbel, Ringschrauben etc. als Richtwert wird ein Turnus von min. 1x
jährlich empfohlen.