Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen
erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
- Empfohlen wird min. 1x jährlich, durch eine befähigte Person.
Für jede Leiter bzw. jeden Tritt, erhalten Sie einen separaten Prüfbericht sowie einen Prüfaufkleber.