PRÜFUNG VON REGALANLAGEN NACH DIN EN 15635


Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz ortsfester Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel im gewerblichen Bereich unterliegt zunächst dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (ProdSG = Produktsicherheitsgesetz § 2 – bestimmungsgemäßes Verwenden, § 6 CE- und § 7 GS-Kennzeichnung).

 

Ergänzt und vertieft wird dieses Gesetz durch die in der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen Forderungen für den Arbeitsschutz. In § 10 der Betriebssicherheitsverordnung werden ortsfeste Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel definiert sowie nach § 3 Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Gefährdungen und Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen zwingend gefordert. Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.

 

Als befähigter Regalprüfer unterstützen und beraten ich bei der Erfüllung der durch die DIN EN 15635 vorgegebenen Aufgaben, etwa:

  • optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur  Schadensbeseitigung direkt vor Ort
  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen

 

* Für jede Regalanlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht sowie einen Prüfaufkleber.


Ich übernehme auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich:

  • Schulung zum Beauftragten für Lagersicherheit