Rechtliche Grundlagen
Der Einsatz ortsfester Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel im gewerblichen Bereich unterliegt zunächst dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (ProdSG = Produktsicherheitsgesetz § 2 – bestimmungsgemäßes Verwenden, § 6 CE- und § 7 GS-Kennzeichnung).
Ergänzt und vertieft wird dieses Gesetz durch die in der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen Forderungen für den Arbeitsschutz. In § 10 der Betriebssicherheitsverordnung werden ortsfeste Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel definiert sowie nach § 3 Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Gefährdungen und Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen zwingend gefordert. Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.
Als befähigter Regalprüfer unterstützen und beraten ich bei der Erfüllung der durch die DIN EN 15635 vorgegebenen Aufgaben, etwa:
* Für jede Regalanlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht sowie einen Prüfaufkleber.
Ich übernehme auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich:
Kontakt
Andreas Eberhardt
Alb Safety | Gothaer Weg 5 | 89547 Gerstetten
E-Mail: info@alb-safety.de