GBU Psychische Belastung

§ 5 ArbSchG: psychische Belastungen sind in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) einzubeziehen.

Vorteile für Unternehmen?

  • Verhütung von Unfällen
  • sinkende Krankenstände
  • steigende Motivation der Beschäftigten

Beitrag zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Beschäftigte, Personalverantwortliche, Fach- und Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertreter lernen Gefährdungen aus psychischer Belastung zu erkennen und thematisieren.

Kann organisatorische Schwachstellen und Reibungspunkte aufdecken.

 

 Worum geht es?

  • Gefährdungsbeurteilung: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, regelmäßig Arbeitsbedingungen in Form der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen
  • Bislang: Fokus auf Gefährdungen durch Arbeitsgeräte, physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen wie Lärm oder Staub.

Ablauf
  • Information und Kommunikation
  • Mitarbeiterbefragung (Grobanalyse)
  • Dialogworkshop - (Feinanalyse) Maßnahmen 
  • Dokumentation - GBU
  • Nachhaltigkeit/Wirksamkeitskontrolle