§ 5 ArbSchG: psychische Belastungen sind in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) einzubeziehen.
Vorteile für Unternehmen?
Beitrag zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Beschäftigte, Personalverantwortliche, Fach- und Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertreter lernen Gefährdungen aus psychischer Belastung zu erkennen und thematisieren.
Kann organisatorische Schwachstellen und Reibungspunkte aufdecken.
Worum geht es?
Ablauf
Kontakt
Andreas Eberhardt
Alb Safety | Gothaer Weg 5 | 89547 Gerstetten
E-Mail: info@alb-safety.de
"Wir alle haben zwei Leben. Das Zweite beginnt, wenn wir realisieren, dass wir nur Eins haben".