§ 5 ArbSchG: psychische Belastungen sind in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) einzubeziehen.
Vorteile für Unternehmen?
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Verhütung von Unfällen
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sinkende Krankenstände
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steigende Motivation der Beschäftigten
Beitrag zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Beschäftigte, Personalverantwortliche, Fach- und Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertreter lernen Gefährdungen aus psychischer Belastung zu erkennen und thematisieren.
Kann organisatorische Schwachstellen und Reibungspunkte aufdecken.
Worum geht es?
- Gefährdungsbeurteilung: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, regelmäßig Arbeitsbedingungen in Form der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen
- Bislang: Fokus auf Gefährdungen durch Arbeitsgeräte, physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen wie Lärm oder Staub.